
Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt
Als Geschäftsführer oder Vorstand unterliegen Sie nicht den üblichen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, da Sie die Gesellschaft vertreten und Arbeitgeberfunktionen ausüben. Besonders beim Kündigungsschutz gibt es erhebliche Unterschiede zum klassischen Arbeitsverhältnis. Dennoch zeigt die Rechtsprechung eine Tendenz, arbeitnehmerschützende Regelungen auch auf Geschäftsführer anzuwenden – was Ihre Verhandlungsposition in Streitfällen stärken kann.
Da Konflikte mit der Gesellschaft oft diskret geregelt werden, ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung entscheidend. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Sichern Sie Ihre Position mit einer durchdachten Vertragsgestaltung – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Störfälle zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer bzw. Vorstand werden in den meisten Fällen "still und leise" geregelt. Die interessengerechte Ausgestaltung Ihres Dienstvertrages ist wesentlich, damit Sie später nicht das Nachsehen haben. Dies gilt gleichermaßen für Beendigungsverhandlungen für Ihre Bestellung zum Geschäftsführer oder Vorstand.
Sollen Sie von einem Arbeitsverhältnis aus zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt werden, beraten wir Sie zur möglichst vorteilhaften Gestaltung Ihres Dienstvertrages und prüfen diesen für Sie. Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner bei Konfliktfällen wie z.B. Abberufung oder Kündigung.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner insbesondere zu nachstehenden Themenfeldern zur Verfügung: