Dem Urteil lag ein Unfall in Russland zugrunde, bei welchem ein dort arbeitender deutscher Lehrer den Tod von zwei Studenten verursachte. Da er einen Diplomatenstatus genoss, konnte er in Russland nicht rechtlich belangt werden, wurde vor einem deutschen Gericht jedoch verurteilt. Insbesondere in Russland sorgte der Fall seinerzeit für erhebliche Aufregung und ein breites Medienecho. Dieses öffentliche Interesse war auch ausschlaggebend für die gerichtliche Entscheidung zu den Videos.
Das Gericht wies darauf hin, dass nur alte Fotos des Lehrers Verwendung fanden und er mittlerweile einen anderen Namen tragen würde. Vor diesem Hintergrund ist die identifizierende Berichterstattung in den Videos nicht zu beanstanden, weshalb die Videoplattform nicht zur Löschung gezwungen werden kann.
Normen: §§ 1004, 823, 12 BGB, § 193 StGB, Art. 2 I, 1 I GG