Die Pendlerpauschale wird nun wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Haustür und Arbeitsstelle gewährt. Wie wir im letzten Monat berichteten, erfolgt dies allerdings unter Vorbehalt. Mit diesem Vorbehalt hat die Finanzverwaltung teilweise für Verunsicherung bei den Steuerzahlern gesorgt.
Vom Bundesfinanzministerium kommt daher Entwarnung: Der Vorwurf, das Bundesfinanzministerium missachte mit dem Vorläufigkeitsvermerk den Spruch des Verfassungsgerichts, treffe nicht zu, meint das Ministerium. Das Urteil besagt nämlich unter anderem, dass die alte Regelung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung weiter anzuwenden ist. Solange eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliegt - sie ist auch für diese Legislaturperiode nicht vorgesehen - ist die Finanzverwaltung verpflichtet, die betroffenen Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. Würde sie dies nicht tun, läge ein Verstoß gegen das Urteil vor, nicht umgekehrt.