Einen solchen Button verwendete das Internetportal Amazon jedoch und forderte im Anschluss an die kostenlose und nicht stornierte Testphase 29 Euro im Jahr für die Nutzung von "Amazon Prime".
Nach der Entscheidung des Gerichts muss ein solcher Button mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen", oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein.
Das Gericht wertet den durch Amazon genutzten Button als Wettbewerbsverstoß und gab deshalb einer beschwerdeführenden Verbraucherzentral recht.