Diese Erfahrung ereilte einen Physiotherapeuten, welcher über das Internet einen Waschautomaten bestellte. Zwar gab er als Lieferadresse seine Privatanschrift an und zahlte den fälligen Betrag von seinem privaten Konto, verwendete jedoch die EMail-Adresse der Phsiotherapiepraxis. Daneben gab er bei den Kundeninformationen Namen und Anschrift der Praxis an. Mit dem Gerät unzufrieden, wollte er von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen, stieß bei dem Anbieter und bei Gericht jedoch auf taube Ohren.
Das Gericht wies darauf hin, dass das Widerrufsrecht nur bei solchen Kunden besteht, die erkennbar als Verbraucher bzw. Privatperson handeln. Neben der Mailadresse durfte der Anbieter auch aufgrund der Kundeninformationen darauf schließen, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelte. Denn auch bei der Lieferadresse änderte der Besteller nicht den Namen, weshalb auch der Schluss auf eine Zweigstelle der Praxis möglich war. Die Überweisung vom Privatkonto war vor diesem Hintergrund unbeachtlich, weshalb ein Widerrufsrecht nicht bestand.