In der letzten Sitzung am 23. November 2011 lagen dem Bundesrat gleich eine ganze Reihe von Steuergesetzen zur Abstimmung vor. Den geänderten Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg, Liechtenstein und den Niederlanden hat der Bundesrat seinen Segen gegeben. Auch das Verkehrsteueränderungsgesetz wurde beschlossen, mit dem unter anderem die Begünstigung bei der Kfz-Steuer für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht und auf andere reine Elektrofahrzeuge erweitert wird.
Dagegen hat der von den rot-grün geführten Ländern dominierte Bundesrat drei großen Steuergesetzen die Zustimmung verweigert. Neben dem Steuerabkommen mit der Schweiz können daher auch das Jahressteuergesetz 2013 und die Vereinfachung des Reisekostenrechts vorerst nicht in Kraft treten. Wie fast jedes Jahr wird es also darauf hinaus laufen, dass erst kurz vor Jahresende feststeht, welche steuerlichen Änderungen nun tatsächlich zum Jahreswechsel in Kraft treten werden. Insgesamt muss sich der Vermittlungsausschuss nun am 12. Dezember mit fünf Steuergesetzen befassen:
Steuerabkommen mit der Schweiz: Gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz schießt die Opposition schon seit Monaten aus allen Rohren. Die Bundesregierung will die Länder mit einem höheren Anteil aus den erwarteten Steuerzahlungen aus der Schweiz zum Einlenken bringen. Hier besteht allerdings wenig Aussicht auf eine Einigung.
Jahressteuergesetz 2013: Die Opposition verlangt unter anderem die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften und die Streichung der Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden. Außerdem will sie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen verhindern und eine gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Cash-GmbHs durchsetzen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Gesetzes ist mit einer Einigung zu rechnen. Möglicherweise werden einzelne Maßnahmen auf ein späteres Gesetz verschoben.
Reisekostenrecht/Unternehmensbesteuerung: Am Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts stört die Bundesländer nur eine Regelung, die den grenzüberschreitenden Verlustabzug von Organgesellschaften betrifft. Die Einigungschancen sind gut, aber weil die Änderungen erst ab 2014 gelten würden, wird die Verabschiedung möglicherweise auf das nächste Jahr vertagt.
Abbau der kalten Progression: Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression liegt dem Vermittlungsausschuss schon länger vor. Hier ist mit einer Einigung zu rechnen, weil an der enthaltenen Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums aus verfassungsrechtlichen Gründen kein Weg vorbei führt. Möglicherweise bleibt aber die Verschiebung des Steuertarifs, also der eigentliche Abbau der kalten Progression, auf der Strecke.
Energetische Gebäudesanierung: Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung liegt schon seit mehr als einem Jahr beim Vermittlungsausschuss. Zuletzt gab es Anzeichen dafür, dass sich Regierung und Opposition doch noch einigen können, aber die Einigungschancen sind ungewiss.
Echter Einigungsdruck für Regierung und Opposition besteht eigentlich nur beim Jahressteuergesetz 2013, weil es zahlreiche Änderungen enthält, die zum Jahreswechsel in Kraft treten würden, und beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression wegen der notwendigen Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Eine rechtzeitige Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013 ist auch deswegen notwendig, weil erst dann die gleitende Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gesetzlich geregelt wäre.